"Die Würde des Menschen ist unantastbar [...]"
(Artikel 1, Grundgesetz)
Der Schutz persönlicher Daten ist Grundrecht.
Datenschutz in
der modernen IT ist dennoch kein Hemmnis.
Er trägt maßgeblich auch zur Daten-Sicherheit im Unternehmen bei.
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist seit 25.05.2018 geltendes Datenschutzrecht. Ergänzt wird sie durch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018).