Zur Wahrung der Verbraucherrechte bei Internet- und anderen Direktgeschäften
wurde das Fernabsatzgesetz geschaffen.
Es soll den Anbieter einer Ware oder Dienstleistung eindeutig identifizieren (ähnlich
der Impressumspflicht). Ferner ist, "ohne den freundlichen Verkäufer auf der
anderen Seite der Verkaufstheke detailliert fragen zu können", über sämtliche
mit dem Kauf einer Ware oder der Durchführung einer Dienstleistung verbundenen Kosten,
sowie Rückgabe- oder Widerrufsmöglichkeiten ausführlich und allgemein verständlich
zu informieren.
Seit Januar 2002 wurden die Fernabsatzregelungen fester Bestandteil des BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch).
Zu finden sind die verständlich formulierten Bestimmungen in folgenden Verlinkungen
des BGB § 312b - § 312f.
Link zum BGB (allgemein)
§ 312c Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen
für Verbraucher duchaus auch noch von Interesse ist das
Kein Menü? Klicken Sie bitte hier.